Warum wir uns für unserer Mittelstand einsetzen!
Änderung der 1%-Regelung bei Privatnutzung von betrieblichen Kfz
In Zukunft sollen nicht mehr 1% des Bruttolistenpreises für die Besteuerung der Privatnutzung von betrieblichen Kfz herangezogen werden, sondern 1% des tatsächlichen Netto-Einkaufspreises. Außerdem soll die Besteuerung wegfallen, sobald die Erstzulassung des Kfz länger als 8 Jahre zurückliegt.
Moderne, praxisgerechte und flexible Arbeitszeitregeln durch die Einführung einer gesetzlichen Wochenarbeitszeit
Reduzierung der Energiesteuern auf das von der EU geforderte Mindestniveau und eine grundlegende Reform des Merit-Order-Systems
Überarbeiten des Umsatzsteuergesetzes bezüglich der verschiedenen Steuersätze
Verpflichtung zur Zahlung binnen 30 Tagen durch öffentliche Auftraggeber/Ämter/Behörden bei Bauarbeiten
Anwendung des gesetzlichen Mindestlohnes für betriebsfremde Tätigkeiten
Die MU fordert eine Anpassung der tarifgebundenen, Unternehmen bezüglich des Mindestlohnes für betriebsfremde Tätigkeiten. Für diese (z. B. Hausmeister, Gärtner, Reinigungskräfte, etc.) ist somit lediglich der gesetzliche Mindestlohn anzuwenden und nicht der dem Betriebszweig zugehörende tarifliche Mindestlohn.
Gezielte Fachkräftezuwanderung fördern
Gut ausgebildete Fachkräfte kommen nur nach Deutschland, wenn sie dort attraktive Arbeit bei vertretbaren Steuern und Beitragslasten finden. Dies verhindert die Einwanderung in die Sozialsysteme.
Keine wiederkehrende Verlängerung von Gewährleistungsansprüchen und Verbot von unbefristeten Bürgschaften im Bauwesen
Meisterausbildung wird kostenlos!
Steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlungen
Einmalzahlungen wie Leistungszuschläge, Sonderzahlungen, Prämien, Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Gratifikationen an Arbeitnehmer sollen bis zu 2 mal jährlich mit höchstens 2.000,- € pro Zahlung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden können. Einmalzahlungen die diese Grenze überschreiten, werden wie gehabt versteuert und versichert. Der Coronabonus und die Inflationsausgleichsprämie wurden bereits von der Bundesregierung auf den Weg gebracht und sind ein gutes Beispiel dafür, dass diese Einmalzahlungen direkt beim Arbeitnehmer ankommen.
Einführung eines Bußgeldkataloges bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz i. V. m. § 23 AEntG
Tachografenpflicht
Wir haben die Europa-Abgeordneten der CSU damit beauftragt, sich gegen die immer wieder geplante Verschärfung der Tachografenpflicht ab 2,4 to. (bisher erst ab 3,5 to.) auszusprechen. Außerdem soll die Handwerkerausnahme ausgeweitet werden von derzeit 100 km auf 150 km Radius um den Betrieb (inkl. Fahrten ins EU-Ausland) und bis einschIießlich 12 to. statt der bisherigen 7,5 to. Handwerkliche Nutzfahrzeuge bis 7,5 to. sollen (ebenfalls grenzüberschreitend) ohne Kilometerbegrenzung komplett befreit werden, wenn der Transport nicht Haupttätigkeit darstellt.
Künstlersozialabgabe
Deutlicher Bürokratieabbau und Entlastung des Mittelstandes sowie Stärkung der betreffenden selbstständigen Künstler und Publizisten durch Vereinfachung der Künstlersozialabgabe.
Die Aufbewahrungsfrist für Belege, Bilanzen und Steuererklärungen bei Unternehmen ist auf 5 Jahre nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu begrenzen.
Wer wir sind - für was wir stehen!