Unsere Heimat lebt von der Sozialen Marktwirtschaft - geht es unseren Betrieben vor Ort gut, dann profitieren die Arbeitnehmer und die Kommunen. Durch den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region helfen wir somit der gesamten Bevölkerung.
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Ihre Jutta Leitherer
Bezirksvorsitzender und stellvertretende Landesvorsitzende
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Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.
Alle Zuwendungen an die CSU Bayern oder eine oder mehrere Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Landesschatzmeister der CSU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Landesschatzmeister, Prof. Thomas Bauer, Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 80807 München)
Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.