Wir hören zu, packen an und setzen um!

 

Unsere Heimat lebt von der Sozialen Marktwirtschaft - geht es unseren Betrieben vor Ort gut, dann profitieren die Arbeitnehmer und die Kommunen. Durch den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region helfen wir somit der gesamten Bevölkerung.

 

Durch unsere vielfältigen Veranstaltungen sind wir nah an den Bürgern

 

Die Mittelstands Union ist der einzige Verband, der Mittelstand und Mittelschicht vertritt - und das nicht nur "gegenüber", sondern direkt IN der Politik! 

 

Unterstützen Sie uns mit Ihre Spende - für mehr Flexibilität, Freiheit, Sicherheit und Steuergerechtigkeit!

 

Nutzen Sie hierzu das beiliegende Lastschriftmandat, oder überweisen Sie selbst an:

 

Spendenkonto der Mittelstands-Union Kreisverband Kitzingen

Mittelstands-Union der CSU Kitzingen

 

IBAN DE17 7903 0001 0001 0000 59

BIC FUCEDE77XXX

 

Gerne erhalten Sie über Ihre Spende eine Spendenquittung, welche Sie bei Ihrer Steuererklärung bis zu 50% steuerlich absetzen können. Teilen Sie uns hierzu einfach Ihre Anschrift in der Überweisung oder Lastschrift mit.

 

Oder/und werden Sie Mitglied!

 

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Ihre Jutta Leitherer
Bezirksvorsitzender und stellvertretende Landesvorsitzende

 

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende

 

  • Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien: Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
  • Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €/3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
  • Weitere 1.650,- €/3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.

Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie oben beschrieben erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.

 

Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.

 

Alle Zuwendungen an die CSU Bayern oder eine oder mehrere Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Landesschatzmeister der CSU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Landesschatzmeister, Prof. Thomas Bauer, Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 80807 München)

 

Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.